Fortschrittsanzeige

Antrag auf Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten

Informationen zur staatlichen Förderung

Bitte beachten Sie, dass eine staatliche Förderung nur erfolgen kann, wenn der Förderantrag vor Buchung des Familienurlaubs beim ZBFS eingeht.
Eine Buchung darf zudem erst nach Bestätigung des ZBFS über den Eingang des Antrags erfolgen.

Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Antritt des Familienurlaubs gestellt werden.

Die Zuwendung wird nach dem Familienurlaub auf Ihr eigenes Bankkonto ausbezahlt. Eine Vorauszahlung oder Abtretung ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur staatlichen Förderung finden Sie hier.

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag sowohl ohne als auch mit vorheriger Anmeldung mit Ihrer »BayernID einzureichen.

Nähere Informationen zu den Vorteilen einer Anmeldung mit Ihrer BayernID sowie den verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Klicken Sie auf mit BayernID authentifizieren, um das Formular angemeldet Schritt für Schritt online auszufüllen. Wenn Sie das Formular ohne Anmeldung ausfüllen möchten, klicken Sie bitte auf ohne BayernID fortsetzen

Sie können Ihren Antrag anschließend online einreichen.

Sie erhalten nach dem erfolgreichen Einreichen einen fertig ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.