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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Veräußerung und Versteigerung

Die öffentliche Verwaltung kann unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Bestimmungen nicht mehr benötigte Objekte, z. B. Immobilien oder Büromöbel veräußern.
http://buergerservice.neuhof-zenn.de//online-dienste/lebenslagen