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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Berufsorientierungsmaßnahmen an Mittelschulen, Beantragung einer Förderung

Schüler an Mittelschulen werden ab der 7. Jahrgangsstufe im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung mit Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) intensiv auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorbereitet werden. Diese Maßnahmen werden gefördert.

Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.

Im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung an Mittelschulen durchgeführte Maßnahme können auf Antrag gefördert werden.

Der Antrag auf Förderung ist über das Schulamt bei der Regierung einzureichen.

  • § 48 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)

Staatliches Schulamt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

AdresseStaatliches Schulamt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
+49 9161 927602+49 9161 927602
+49 9161 9290760+49 9161 9290760

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

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