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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Container, Beantragung der Zulassung

Für die internationale Beförderungen mit Containern wird im Interesse der Verkehrssicherheit eine entsprechende Zulassung der Container benötigt. Ausgenommen sind Container, die für den Luftverkehr entwickelt sind.

Aufgrund eines internationalen Abkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, Sicherheitsstandards zum Schutz menschlichen Lebens bei Umschlag, Beförderung oder Stapelung mit Containern einzuhalten.

Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen für diese eine Zulassung. Diese müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Regierung von Schwaben beantragen.

Für die Container muss durch ein Gutachten nachgewiesen werden, dass diese verkehrssicher sind.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung. Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 250 Euro je Container.

  • Gutachten zur Verkehrssicherheit
  • Fotos vom Container

  • Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Gesetz zu dem Übereinkommen über sichere Container

Regierung von Schwaben

AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
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