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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Öffentliche Grünanlagen, Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Geschäftsleitung, Bauamt

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Geschäftsleitung, Bauamt
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-31+49 9107 924429-31
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99

Schneider, Kathrin
09107 924429-3109107 924429-31
09107 924429-9909107 924429-99

Geschäftsleitung, Bauamt Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Ort
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen

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