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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Vereine und caritative Einrichtungen, Beantragung eines Zuschusses

Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.

Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Die Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden Neuhof a.d.Zenn und Trautskirchen.

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-0+49 9107 924429-0
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn

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