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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Abfallrecht, Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  • Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

AdresseLandratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
+49 9161 92-0+49 9161 92-0
+49 9161 92-91060+49 9161 92-91060

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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