Kommunale Bäder, Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen
+49 9107 997973+49 9107 997973
+49 9107 997974+49 9107 997974
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen
Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Ort
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen
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