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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Abfallentsorgung, Mitwirkung der Gemeinde

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

  • Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Die Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden Neuhof a.d.Zenn und Trautskirchen.

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-0+49 9107 924429-0
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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