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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Kommunaler Veranstaltungsraum, Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

  • Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen
+49 9107 997973+49 9107 997973
+49 9107 997974+49 9107 997974

Kitzmann, Katja
09107 924429-2609107 924429-26
09107 924429-9909107 924429-99
Heindel, Markus
09107 924429-2609107 924429-26
09107 924429-9909107 924429-99

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Ort
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen

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