Volkshochschule, Erlass von Benutzungsregelungen
Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.
Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
- Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 17 und 18 Abs. 1 Nr. 1 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Die Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden Neuhof a.d.Zenn und Trautskirchen.
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-0+49 9107 924429-0
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
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