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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Statistiken, Führung durch die Gemeinde

Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.

Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.

  • Bayerisches Statistikgesetz (BayStatG)

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Finanzverwaltung

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Finanzverwaltung
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen
+49 9107 997973+49 9107 997973
+49 9107 997974+49 9107 997974

Bauer, Ina
09107 924429-2209107 924429-22
09107 924429-9909107 924429-99
Sieber, Georg
09107 924429-2109107 924429-21
09107 924429-9909107 924429-99

Finanzverwaltung Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Ort
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
http://buergerservice.neuhof-zenn.de//online-dienste/dienstleistungen