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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Bestattungseinrichtungen, Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

  • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

  • Bestattungsgesetz (BestG)
  • Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung - BestV)
  • Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes (BestBek)
  • Satzungen und Verordnungen der Gemeinde

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Standesamt und Friedhofsverwaltung

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Standesamt und Friedhofsverwaltung
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-0+49 9107 924429-0
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Schanz, Jennifer
09107 924429-2309107 924429-23
09107 924429-9909107 924429-99

Standesamt und Friedhofsverwaltung Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn

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