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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Markt, Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

  • Marktsatzung
  • § 70 Gewerbeordnung (GewO)

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Die Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden Neuhof a.d.Zenn und Trautskirchen.

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-0+49 9107 924429-0
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
http://buergerservice.neuhof-zenn.de//online-dienste/dienstleistungen