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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen, Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.

Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.

Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.

  • Art. 27 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen
+49 9107 997973+49 9107 997973
+49 9107 997974+49 9107 997974

Kitzmann, Katja
09107 924429-2609107 924429-26
09107 924429-9909107 924429-99
Heindel, Markus
09107 924429-2609107 924429-26
09107 924429-9909107 924429-99

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Ort
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
http://buergerservice.neuhof-zenn.de//online-dienste/dienstleistungen