Immobilien, Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Finanzverwaltung
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Finanzverwaltung
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90619 Trautskirchen
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