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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Kommunale Grundstücksangelegenheiten, Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

  • Art. 7, Art. 74 und 75 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 5, Art. 68 und 69 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
  • Art. 5, Art. 66 und 67 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Geschäftsleitung, Bauamt

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Geschäftsleitung, Bauamt
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-31+49 9107 924429-31
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99

Schneider, Kathrin
09107 924429-3109107 924429-31
09107 924429-9909107 924429-99

Geschäftsleitung, Bauamt Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Ort
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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