Seite drucken
Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, Maßnahmen der Kommune

Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Unter den Begriffen "Arbeitssicherheit" und "Arbeitsschutz" sind alle Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit zu verstehen (z. B. zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren).

Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Die Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden Neuhof a.d.Zenn und Trautskirchen.

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-0+49 9107 924429-0
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
http://buergerservice.neuhof-zenn.de//online-dienste/dienstleistungen