Kommunale Gleichstellungsarbeit, Informationen
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte überwachen und unterstützen die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirken im Gegensatz zu den staatlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht nur im internen Dienstbetrieb auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin, sondern sie sind für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, also für die gesamte Bevölkerung tätig (Außenwirkung).
Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landratsamt.
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Die Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden Neuhof a.d.Zenn und Trautskirchen.
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-0+49 9107 924429-0
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)