Kreistagssitzung, Erstellung einer Niederschrift
Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.
Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die anwesenden Kreisräte,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.
- Art. 48 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
AdresseLandratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
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+49 9161 92-0+49 9161 92-0
+49 9161 92-91060+49 9161 92-91060
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)