Gemeindestraßen, Informationen zum Straßenbau
Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets.
Die Gemeinden bauen und unterhalten die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes.
Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zu Gemeindestraßen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").
- Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
- Art. 47 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Geschäftsleitung, Bauamt
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Geschäftsleitung, Bauamt
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-31+49 9107 924429-31
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99
Geschäftsleitung, Bauamt
Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Ort
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)