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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Bauland, Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

  • Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Geschäftsleitung, Bauamt

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Geschäftsleitung, Bauamt
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-31+49 9107 924429-31
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99

Schneider, Kathrin
09107 924429-3109107 924429-31
09107 924429-9909107 924429-99

Geschäftsleitung, Bauamt Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Ort
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen

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