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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Berufliche Schule, Schulaufsicht und Beratung

Die beruflichen Schulen in Bayern sind das Sprungbrett zu einer qualifizierten Berufstätigkeit. Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei den beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen und Berufsoberschulen) den Regierungen.

Als Schulaufsichtsbehörde tragen die Regierungen Sorge, dass der in den Lehrplänen und sonstigen amtlichen Richtlinien gegebene Auftrag der Schulen erfüllt wird, der Unterricht ordnungsgemäß erteilt wird und die Rechtsvorschriften eingehalten werden. Die Regierungen erteilen Auskünfte über alle allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten des beruflichen Schulwesens und beraten zu Fragen der beruflichen Bildung.

Die Broschüre „Die beruflichen Schulen in Bayern" möchte die Vielfalt und Differenziertheit, die die beruflichen Schulen in Bayern bieten, der breiten Öffentlichkeit darstellen und die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte über die vielen Wege, die das berufliche Schulwesen eröffnet, informieren (siehe "Weiterführende  Links").

  • Art. 114 Bayerisches Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Regierung von Mittelfranken

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
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