Seite drucken
Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin, Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

Sie können die Prüfung der Eignung einer Ausbildungsstätte für Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

Die Anerkennung gemäß § 27 Abs. 3 und 4 BBiG wird erteilt, wenn folgende betrieblichen Anforderungen erfüllt sind:

  • Der Betrieb muss im Bereich Pflanzenzucht, -vermehrung oder pflanzenbauliches Versuchswesen tätig sein
  • Führung des Betriebes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
  • Gebäude und bauliche Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in mindestens zwei der folgenden Einsatzgebiete können im Betrieb vermittelt werden:
    • Feldversuchswesen
    • Gewächshaus
    • Kulturlabor
    • Pflanzenschutzversuchswesen
    • Saatgutwesen
    • Untersuchungslabor
    • Zuchtgarten
  • Nachweis eines ordnungsgemäßen Zustandes der betrieblichen Einrichtungen und Geräte (z.B. durch Nachweis über die sicherheitstechnische Überprüfung des Betriebes)
  • Kein laufendes Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Inhabers oder der Inhaberin
  • Eine kontinuierliche Anleitung des Auszubildenden muss gewährleistet sein

An der Anerkennung als Ausbildungsstätte interessierte Betriebe werden gebeten sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

keine

Verwaltungsgebühr: 100 EUR.

  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

  • § 27 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • § 4 Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft (ZustVBLH)
  • Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin

Regierung von Niederbayern

AdresseRegierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01+49 871 808-01

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
http://buergerservice.neuhof-zenn.de//online-dienste/dienstleistungen