Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS), Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).
baldmöglichst
keine
Staatliches Schulamt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
AdresseStaatliches Schulamt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
+49 9161 927602+49 9161 927602
+49 9161 9290760+49 9161 9290760
Regierung von Mittelfranken
AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)