Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

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Dienstleistungen

Fischereiabgabe, Zahlung

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden. Die Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins.

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

Die Fischereiabgabe muss vor Erteilung des Fischereischeins bei der zuständigen Gemeinde bezahlt werden. Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig.

Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.

Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 €, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.

Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 €.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.

  • Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Kassenverwaltung

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Kassenverwaltung
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-0+49 9107 924429-0
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99

Schlag, Nicole
09107 924429-2909107 924429-29
09107 924429-9909107 924429-99
Stöckl, Adriana
09107 924977-609107 924977-6
09107 924429-9909107 924429-99

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Ort
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen
Kassenverwaltung Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
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Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)