Freiwillige kommunale Leistung, Beantragung
In ausgewählten Bereichen können Sie bei kommunalen Behörden eine freiwillige Leistung beantragen.
Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden.
Es können zum Beispiel bestimmte Förderungen, Zuschüsse, Ermäßigungen oder Vergünstigungen als freiwillige Leistungen angeboten werden. Diese können dann beantragt werden.
Beispiele:
- Förderung: z. B. Kulturförderung, Lastenfahrradförderung, Förderung für Kauf von alten Häusern, Förderung des Baus einer Regenwasserzisterne
- Zuschuss: z. B. für Komposter, Mehrwegwindeln, Windelsäcke, Schallschutzfenster, Energieberatung, Projekte mit Kindern und Jugendlichen, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden, Ausbildungskosten für Musikunterreicht
- Ermäßigung: z. B. für Restmülltonne
- Vergünstigung: z. B. für den öffentlichen Nahverkehr, ein sog. "Landkreispass"
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Die Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden Neuhof a.d.Zenn und Trautskirchen.
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-0+49 9107 924429-0
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
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