Straßenbetriebsdienst, Durchführung
Die Straßenwärter der Gemeinden, Landkreise, Autobahn- und Straßenmeistereien leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes.
Insbesondere folgende Aufgabenfelder gehören zum Tätigkeitsbereich des Straßenbetriebsdienstes:
- Sofortmaßnehmen am Straßenkörper
- Grünpflege
- Wartung und Instandsetzung der Straßenausstattung
- Reinigung
- Winterdienst
- Beseitigung von Unfallschäden
- Allgemeine Wartungstätigkeiten
Mehr zum Thema "Leistungen des Straßenbetriebsdienstes" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Geschäftsleitung, Bauamt
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Geschäftsleitung, Bauamt
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
+49 9107 924429-31+49 9107 924429-31
+49 9107 924429-99+49 9107 924429-99
Geschäftsleitung, Bauamt
Ort
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Ort
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)