Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen

Unbemanntes Luftfahrzeug, Beantragung der Registrierung als Betreiberin oder Betreiber

Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.

Wenn Sie in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug betreiben möchten, müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Unbemannte Luftfahrzeuge werden umgangssprachlich Drohnen und offiziell Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Eine Pflicht zur Registrierung besteht, wenn Ihr UAS

  • mindestens 250 Gramm wiegt oder
  • mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen kann.

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine persönliche elektronische UAS-Betreibernummer, eine e-ID. Mit Ihrer Betreibernummer können Sie auch mehrere UAS betreiben. Sie muss an jedem UAS angebracht werden.

Eine Drohnenbetreiberin oder ein Drohnenbetreiber ist eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere Drohnen besitzt oder mietet. Sie müssen selbst aktiv werden und die Drohne bei der LBA registrieren. 

Eine Drohnenpilotin beziehungsweise ein Drohnenpilot ist die Person, die die Drohne fliegen lässt. Dabei muss es sich nicht um die Eigentümerin oder den Eigentümer der Drohne handeln. Hat Ihre Organisation sich bereits registriert und die e-ID am UAS angebracht, benötigen Sie als Fernpilotin oder Fernpilot keine zusätzliche e-ID.

Sollten Sie bereits durch einen Luftsportverband registriert worden sein und Ihre e-ID erhalten haben, ist keine weitere Registrierung erforderlich.

Sie sind verpflichtet, Ihre beim LBA hinterlegten Daten stets aktuell zu halten und Änderungen, zum Beispiel durch einen Umzug, umgehend zu melden.

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie haben eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines UAS.
  • Ihr Wohn-, Dienst- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland oder außerhalb der Europäischen Union.
  • Sie sind in keinem anderen EU-Mitgliedstaat als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Das UAS:
    • wiegt mindestens 250 Gramm oder
    • kann mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen.

Die Registrierung als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie ausschließlich online durchführen.

  • Rufen Sie im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA teilt Ihnen Ihre UAS-Betreibernummer (e-ID) mit.
  • Sie bezahlen die Gebühr über eine Online-Bezahlseite.

Es gibt keine Frist. Wenn Sie eine bereits gelöschte UAS-Betreiberregistrierung reaktivieren möchten, dürfen seit Ihrer Beantragung der Löschung nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein.

Registrierungsgebühr für natürliche Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.
Gebühr: 20 EUR

Registrierungsgebühr für juristische Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.
Gebühr: 50 EUR

Wird Ihr Ausweis oder ein anderes Dokument, das Sie zur Authentifizierung hochladen, nicht automatisch erkannt, kann die manuelle Verifizierung bis zu 14 Werktage dauern. (1 Stunde)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Online-Antrag

    Für natürliche Personen:

    • Kopie Ihres
      • Personalausweises oder
      • Reisepasses oder
      • Aufenthaltstitels

    Für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts:

    • Anschreiben einer berechtigten Person inklusive Briefkopf

    Für Personengesellschaften:

    • Gesellschaftervertrag oder
    • Auszug A aus dem Handelsregister

    Für Kapitalgesellschaften:

    • Gewerbeschein oder
    • Auszug B aus dem Handelsregister

    Für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen:

    • Auszug aus dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister oder
    • Gewerbeschein oder
    • Stiftungsurkunde

  • § 66a Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
  • Artikel 14 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  • § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung sowie Anlage Gebührenverzeichnis

Luftfahrt-Bundesamt

AdresseLuftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099+49 531 2355-9099

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)