Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen

Unbemanntes Luftfahrzeug in der Betriebskategorie "speziell", Beantragung der Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
  • Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.

Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.

  • Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
  • Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Sie verfügen über
    • eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie „speziell“, erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
    • ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
  • der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
    • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und
    • keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft.

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie „speziell“ können Sie online oder per Post beantragen

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • eine Betriebsgenehmigung oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 100 EUR - 500 EUR

2 bis 8 Wochen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antragsformular
    • Betriebsgenehmigung
    • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
    • Datei mit Risikominderungsmaßnahmen

    falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:

    • Antragsformular
    • Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
    • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

    falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:

    • Vollmacht

    falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:

    • für natürliche Personen:
      • Personalausweis
      • Reisepass oder
      • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
    • für juristische Personen:
      • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
      • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
      • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

  • Verordnung (EG) Nummer 2018/1139
  • Artikel 5, 12, 13 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  • Punkte UAS.SPEC.030, UAS.SPEC.040 und UAS.SPEC.060 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  • § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
  • § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis

Luftfahrt-Bundesamt

AdresseLuftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099+49 531 2355-9099

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)