Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dienstleistungen

Medizinische Studie mit Strahlenanwendung, Meldung von bestimmten Ereignissen

Als zur medizinischen Forschung Berechtigte oder Berechtigter müssen Sie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) über bestimmte Ereignisse rund um die Anwendung radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung am Menschen im Zuge Ihres Forschungsvorhabens informieren.

Wenn Sie als zur medizinischen Forschung Berechtigte oder Berechtigter eine Studie betreuen, bei der radioaktive Stoffe und/oder ionisierende Strahlung am Menschen („Strahlenanwendung“) zum Einsatz kommen, müssen Sie das BfS über folgende Vorgänge informieren:

  • die Beendigung des Forschungsvorhabens,
  • den Abbruch der studienbedingten Anwendung radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung, 
  • eine Unterbrechung der studienbedingten Anwendung radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung,
  • Wiederaufnahme nach der Unterbrechung der studienbedingten Strahlenanwendungen, bei genehmigten Anwendungen das Vorliegen wesentlicher neuer Erkenntnisse über den mit dem Forschungsvorhaben verbundenen Nutzen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des medizinischen Nutzens für die eingeschlossenen Personen, oder über strahlenbedingte Risiken,
  • bei Multi-Center-Studien das Ausscheiden einer oder eines Strahlenschutzverantwortlichen und
  • bei angezeigten Anwendungen eine Änderung in Bezug auf den Nachweis der erforderlichen Deckungsvorsorge.

Mit der Mitteilung der Beendigung entfällt die Wirksamkeit der Erlaubnis zur weiteren Anwendung radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung. Das bedeutet für die Beteiligten, dass von diesem Zeitpunkt an keine studienbedingten Anwendungen im Rahmen dieses Forschungsvorhabens mehr durchgeführt werden dürfen.

Betrifft eine Mitteilung eine wesentliche Änderung angezeigter oder genehmigter Anwendungen radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung, kann das ein kostenpflichtiges Änderungsverfahren nach sich ziehen.

  • Sie sind zur medizinischen Forschung Berechtigte oder Berechtigter. 
  • Das Forschungsvorhaben wird beendet.
  • Die Anwendung radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung in Ihrem Forschungsvorhaben wird zum Schutz der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Personen vor Strahlenwirkungen oder wegen einer Änderung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses abgebrochen oder unterbrochen.
  • Im Fall einer genehmigten Anwendung: Es liegen wesentliche neue Erkenntnisse über den mit dem Forschungsvorhaben verbundenen Nutzen oder über strahlenbedingte Risiken vor.
  • Im Fall einer multizentrischen Studie: Eine Strahlenschutzverantwortliche oder ein Strahlenschutzverantwortlicher (ein teilnehmendes Zentrum) scheidet aus.
  • Im Fall einer angezeigten Anwendung: Es liegt eine Änderung in Bezug auf den Nachweis der erforderlichen Deckungsvorsorge vor.

Sie melden dem BfS Ereignisse im Zusammenhang mit genehmigten und angezeigten studienbedingten Strahlenanwendungen zur medizinischen Forschung unverzüglich. 

Sie gehen auf die Internetseite des BfS.

  • Sie füllen das Formular „Abbruch-, Unterbrechungs- oder Beendigungsmitteilung“ aus, um folgendes zu melden:
    • die Beendigung, 
    • den Abbruch,
    • die Unterbrechung des Forschungsvorhabens oder
    • die Wiederaufnahme. 
  • Die Mitteilung über das Ausscheiden von Strahlenschutzverantwortlichen bei Multi-Center-Studien erfolgt im Formblatt Änderungsantrag / Änderungsanzeige unter den „Sonstigen Informationen über Veränderungen“.
  • Die Mitteilung über eine Änderung in Bezug auf den Nachweis der erforderlichen Deckungsvorsorge für angezeigte Anwendungen erfolgt im Formblatt Änderungsanzeige unter „Anzeige von Änderungen“.
  • Das ausgefüllte Formular schicken Sie per E-Mail oder per Post an das BfS.   
  • Das BfS bewertet die Informationen.
  • Im Fall der Beendigungsmitteilung wird das Verfahren abgeschlossen und bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist aufbewahrt.
  • Die Mitteilungen über Abbruch, Unterbrechung oder das Vorliegen neuer Erkenntnisse werden fachlich bewertet. Gegebenenfalls wird das weitere Prozedere mit der oder dem zur medizinischen Forschung Berechtigten erörtert.
  • Die Mitteilung über eine Änderung in Bezug auf den Nachweis der erforderlichen Deckungsvorsorge für angezeigte Anwendungen führt in der Regel zu einem Änderungsverfahren. 

   
Informationen zu den Genehmigungs- und Anzeigeverfahren finden Sie auf den Internetseiten des BfS. Üblicherweise findet jedes Jahr im Herbst eine kostenlose Informationsveranstaltung für Einreichende statt.

Das BfS informiert rechtzeitig im Vorfeld der jeweiligen Informationsveranstaltung über den Termin und das Programm auf seinen Internetseiten. Interessierte können sich gerne per E-Mail an: Veranstaltungen.MedForsch@BfS.de für einen bestimmten Termin anmelden.

Der oder die zur medizinischen Forschung Berechtigte hat die Mitteilung unverzüglich, das heißt, ohne schuldhaftes Zögern, vorzunehmen. 

Für die Bearbeitung der Mitteilungen fallen grundsätzlich keine Kosten an. Gegebenenfalls können Mitteilungen ein Änderungsverfahren nach sich ziehen, für welches dann Gebühren erhoben werden. 

Die Mitteilungen werden in der Regel unverzüglich bearbeitet.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Die Mitteilungen sind formlos möglich. Ihren Mitteilungspflichten können Sie durch Ausfüllen der durch das BfS bereitgestellten Formblätter nachkommen.
    • Gegebenenfalls aktueller Nachweis der erforderlichen Deckungsvorsorge für angezeigte Anwendungen nach § 32 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes in Verbindung mit § 35 des Strahlenschutzgesetzes.

  • § 141 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Bundesamt für Strahlenschutz

AdresseBundesamt für Strahlenschutz
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
+49 30 18333-0+49 30 18333-0
+49 30 18333-1885+49 30 18333-1885

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)