Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dienstleistungen

Zollabgaben, Beantragung der Bewilligung einer Endverwendung

Melden Sie Nicht-Unionswaren zum Verfahren der Endverwendung an, können Sie ermäßigte Zollsätze in Anspruch nehmen.

Nicht-Unionswaren sind Waren aus Ländern außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union, die zum Beispiel 

  • in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt werden oder
  • in ein europäisches Zollverfahren überführt worden sind, in dem keine Abgaben erhoben oder andere handelspolitische Maßnahmen beachtet werden müssen (Beispiele für solche Zollverfahren sind das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung oder die vorübergehende Verwendung) oder
  • dadurch gewonnen wurden, dass Unions- und Nicht-Unionswaren gemeinsam bearbeitet oder verarbeitet werden (Beispiel: Automobile, deren Bestandteile sowohl innerhalb als auch außerhalb des Zollgebiets der EU gewonnen oder hergestellt worden sind).

Für diese Nicht-Unionswaren können Sie vergünstigte Einfuhrabgaben geltend machen, wenn die Waren mit einem speziellen Verwendungszweck (Endverwendung) verknüpft sind. Das können zum Beispiel Waren sein, die 

  • für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen,
  • für Bohr- oder Förderplattformen, 
  • für die zivile Luftfahrt oder
  • für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen

bestimmt sind.

Um eine solche zolltarifliche Abgabenbegünstigung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Bewilligung, die Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen müssen.
Die Bewilligung kann auch rückwirkend erteilt werden. Wird Ihr Antrag bewilligt, muss die Bewilligung nach spätestens 5 Jahren erneuert werden. 
 

Damit Sie die zolltarifliche Abgabenbegünstigung im Rahmen der Endverwendung in Anspruch nehmen können, müssen Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen 

  • im Zollgebiet der Europäischen Union ansässig sein; 
  •  die für die ordnungsgemäße Durchführung der Vorgänge erforderliche Gewähr bieten. 

Zu diesem Zweck wird überprüft, 

  • dass Sie sich im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit an Recht und Gesetz halten, das heißt
  • Sie haben weder schwerwiegend noch mehrmals gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften verstoßen. 
  • Sie haben keine schwereren Straftaten im Rahmen Ihrer Wirtschaftstätigkeit begangen.
  • dass Sie nachweislich über ein funktionierendes, belastbares Kontrollsystem für Ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten und Warenbewegungen verfügen, das heißt
  •  Sie müssen belegen, dass Sie Geschäftsbücher und Beförderungsunterlagen systematisch führen und dem Zoll entsprechende Kontrollen ermöglichen.
  • dass Sie die nötigen praktischen oder beruflichen Qualifikationen besitzen;
  • eine Sicherheit für Einfuhrabgaben leisten, die möglicherweise entstehen könnten. 

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und es möglich ist, die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand auszuüben, der nicht außer Verhältnis zu Ihrem wirtschaftlichen Bedürfnis steht, wird die Bewilligung unter der Bedingung erteilt, dass Sie als Bewilligungsinhaberin oder -inhaber

  • die Waren zu den vorgeschriebenen Zwecken verwenden, oder
  • die Verpflichtung zu den in der Bewilligung festgelegten Bedingungen auf eine andere Person übertragen.
     

Die Bewilligung der der Endverwendung müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des deutschen Zolls und rufen Sie von dort den Antrag auf Bewilligung einer Endverwendung (Formular 0287) auf. Sie können das Formular direkt am Rechner ausfüllen.
  •  Laden Sie außerdem den Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen herunter und füllen Sie die Teile I bis III und V aus. 
  • Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) müssen den Fragebogen nicht einreichen.
  • Drucken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und Fragebogen aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Reichen Sie das Formular in dreifacher Ausfertigung bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein. Dort wird Ihr Antrag geprüft.
  • Das Hauptzollamt übersendet Ihnen die Bewilligung der Endverwendung in schriftlicher Form. Sofern beabsichtigt ist, den Antrag abzulehnen, erhalten Sie vorher, im Rahmen eines rechtlichen Gehörs, die Gelegenheit zur Stellungnahme. 
  • In die Bewilligung nimmt das Hauptzollamt bestimmte Auflagen, Bedingungen und Hinweise auf, die Sie bei der Abwicklung des Verfahrens der Endverwendung beachten müssen, darunter die Geltungsdauer, die Übertragung von Rechten und Pflichten sowie Informationspflichten.
  • Die Bewilligung wird in der Regel an dem Tag wirksam, an dem sie Ihnen zugestellt wird.

Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.

Es gibt keine Fristen.

Es fallen keine Kosten an.

Über Ihren Antrag wird grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach dessen Annahme entschieden.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen (Teil I bis III und Teil V) 
    • Zusatzblatt nationale Angaben

    Für den Antrag und die spätere Bewilligung benötigen Sie darüber hinaus eine EORI-Nummer (Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte). Die EORI-Nummer wird auf Antrag von der Generalzolldirektion -Dienstort Dresden- Stammdatenmanagement vergeben und kann über das Bürger- und Geschäftskundenportal beantragt werden.
    Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
     

  • Artikel 210 Buchstabe c) in Verbindung mit Artikel 211, 214, 215, 218, 219 und Artikel 254 Zollkodex der Europäischen Union

Generalzolldirektion Zentraldirektion II - Haushalt, IT und Service-Center

AdresseGeneralzolldirektion Zentraldirektion II - Haushalt, IT und Service-Center
Am Propsthof 78 a
53121 Bonn
+49 228 303-0+49 228 303-0

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)