Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dienstleistungen

Videoförderung, Beantragung

Wenn Sie einen deutschen Kinofilm auf DVD, Video-on-Demand oder Blu-ray Disc herausbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD und/oder VoD.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 600.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Herausbringungskosten der Filme auf DVD: bis zu EUR 600.000
    • Zu den Herausbringungskosten zählen unter anderem:
      • DVD-Produktion und Vervielfältigung
      • Herstellung von Fremdsprachenfassungen der Filme
      • Verpackung und Transport- filmbezogene Inserate in der Filmfachpresse, Werbetrailer
      • Werbematerial
  • Herausbringungskosten der Filme als Video-on-Demand (VoD): bis zu EUR 600.000
    • Nur die Kosten für die Herausbringung einzelner Filme sind förderfähig.
  • Außergewöhnliche oder beispielhafte Werbemaßnahmen: bis zu EUR 150.000
  • Erstellung von Fremdsprachenfassungen: bis zu EUR 600.000
  • Besonderer Aufwand beim Absatz von Kinderfilmen sowie von weiteren für Kinder- und Jugendliche geeigneten Filmen: bis zu EUR 150.000
  • Maßnahmen zur Erweiterung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte: bis zu EUR 300.000
  • Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, die den Absatz verbessern sollen: bis zu EUR 300.000

Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung 6 Mal im Jahr.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis:
Sie können Anträge auf Videoförderung zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung stellen.

Anträge können stellen:

  • mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland:
  • Videovertriebsfirmen
  • Anbieter von Video-on-Demand-Diensten
  • ausländische Anbieter, wenn sie eine Filmabgabe leisten

Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.

  • Vereinbaren Sie zunächst ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der FFA. In diesem Gespräch bekommen Sie wichtige Hinweise zu Voraussetzungen und Antragstellung. Sie haben zudem die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf online über die Internetseite der FFA.
  • Wenn Sie Ihren Antrag vollständig in die Datenbank hochgeladen haben, generiert sich ein Antragsformular.
  • Drucken Sie dieses aus.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bei der FFA einzureichen.
  • Ihr Antrag wird durch die Förderabteilung der FFA bearbeitet und geprüft.
  • Sobald Ihr Antrag vollständig ist, wird Ihr Antrag der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung vorgelegt.
  • Wenn die Kommission Ihrem Antrag zustimmt, erhalten Sie per Post einen Bewilligungsbescheid.
  • Die Auszahlung der Förderung wird in 2 Raten ausgezahlt.
  • Die erste Rate in Höhe von 75 Prozent wird nach Prüfung der geschlossenen Finanzierung ausgezahlt. Ebenfalls nach Bestätigung der Eigenmittel durch eine Bank oder einen/einer Steuerberater/in beziehungsweise Wirtschaftsprüfer/in.
  • Die zweite Rate in Höhe von 25 Prozent erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Schlusskosten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
     

keine

  • bei Einfachprüfung: 3,75 Prozent der Förderung

von Einreichung bis Förderentscheidung

  • §§ 115 bis 126 Filmförderungsgesetz 2017 (FFG)
  • D.10 Richtlinie für die Projektförderung des Absatzes von mit Filmen bespielten Bildträgern
  • D.11 Richtlinie für die Projektförderung des Film- und Videoabsatzes

Filmförderungsanstalt

AdresseFilmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
+49 30 27577-0+49 30 27577-0
+49 30 27577-111+49 30 27577-111

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)