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Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

Entschädigung für Strafverfolgung, Entscheidung

Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.

Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Bayern, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben.

  • Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg

AdresseGeneralstaatsanwaltschaft Nürnberg
Südliche Fürther Straße 20
90429 Nürnberg
+49 911 321-01+49 911 321-01
+49 9621 96241-1450+49 9621 96241-1450

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
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