Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Neuhof an der Zenn

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Rathaus
Dienstleistungen

Sportbootführerschein, Beantragung der Umschreibung

Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, brauchen Sie einen Sportbootführerschein. Sofern Sie bereits eine bestimmte amtliche Fahrerlaubnis haben, kann diese gegebenenfalls umgeschrieben werden.

Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese Fahrerlaubnis wird im Regelfall durch einen Sportbootführerschein nachgewiesen.

Sofern Sie eines der folgenden Dokumente haben, können Sie diese in einen Sportbootführerschein für den jeweiligen Geltungsbereich und die Antriebsart umschreiben lassen:

  • Fahrerlaubnis für Güter- und Personenschifffahrt,
  • anerkannter amtlicher Dienstberechtigungsschein der Bundeswehr, Feuerwehr oder einer anderen Öffentlichen Institution,
  • sonstige Fahrerlaubnis, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr amtlich anerkannt worden ist.

Der Sportbootführerschein wird als Internationales Zertifikat im Sinne der UNECE Resolution Nummer 40 als Führerscheinkarte erteilt.

  • vorhandene Fahrerlaubnis oder amtlich anerkannte Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen

oder

  • Prüfungszeugnis der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer nach geltender Berufsausbildungsordnung bis 07/2022

oder

  • Bestätigung der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung in der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer und Binnenschiffskapitänin oder -kapitän nach geltender Berufsausbildungsordnung ab 08/2022

Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen auf Grundlage einer amtlichen Befähigung/Berechtigung können Sie online oder postalisch bei der Geschäftsstelle der vom BMDV beliehenen Verbände stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über auf.
  • Wählen Sie den Antrag auf Umschreibung des Sportbootführerscheins aus.
  • Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die benötigten Dateien hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Postalischer Antrag:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände herunter:
    • Deutscher Motoryachtverband e. V.
    • Deutscher Segler-Verband e. V.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch ab.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie den Führerschein per Post. In allen anderen Fällen kontaktiert Sie der beauftragte Verband unmittelbar.

Es gibt keine Frist.

Die Kosten betreffen die Umschreibung. Die Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen benötigt werden, beispielsweise bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 41,59 EUR

Vorkasse: ja

Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern. Bitte beachten Sie, dass der Führerschein durch die Bundesdruckerei unmittelbar an Sie zugestellt wird. Die Bearbeitung dort dauert in der Regel 6 Werktage. Die bearbeitende Geschäftsstelle kann lediglich Auskünfte über den Bearbeitungsstand im eigenen Hause erteilten. (3 bis 5 Wochen)

Bei Verlust eines Sportbootführerscheins, Namensänderung oder Änderung der Auflagen gilt der Antrag für Ersatzausfertigungen. 

  • Erforderliche Unterlage/n
    • beglaubigte Kopien der vorhandenen Fahrerlaubnisse auf Wasserstraßen oder amtlich anerkannter Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen

    oder

    • Prüfungszeugnissen der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer nach geltender Berufsausbildungsordnung bis 07/2022

    oder

    • Bestätigung der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung in der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer und Binnenschiffskapitänin oder -kapitän nach geltender Berufsausbildungsordnung ab 08/2022

    zusätzlich:  

    • ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermittelt
    • ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat über die Ausstellungsgebühr, gegebenenfalls zuzüglich Auslandsporto
    • gegebenenfalls ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerberinnen und -bewerber

  • § 12 Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV)
  • Durchführungsrichtlinien Sportbootführerschein-See (DurchführungsRLSpbootFüV-See)

Deutscher Segler-Verband e.V.

AdresseDeutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
+49 40 632009-0+49 40 632009-0
+49 40 632009-28+49 40 632009-28

Deutscher Motoryachtverband e.V.

AdresseDeutscher Motoryachtverband e.V.
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
+49 203 80958-0+49 203 80958-0
+49 203 80958-58+49 203 80958-58

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)